Realgymnasium Rämibühl Zürich

TSG
Unterstützungsangebote am RG

Wichtige Kontakte

Schularzt Herr Dr. med. Curchod (Quartierpraxis Rigiplatz für Notfälle): 044 363 20 21 oder schularzt@rgzh.ch

Telefonhilfe von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche: 147 oder www.147.ch

Mädchenhaus: 044 341 49 45 oder 079 478 46 79

Sucht Schweiz: nationales Kompetenzzentrum für Prävention, Forschung und Wissensvermittlung im Suchtbereich. Kontakt für Eltern und Schüler*innen über Telefon 0800 104 104

Elternnotruf: 0848 35 45 55

Unser Handlungsleitfaden zur Früherkennung von Krisen bei Jugendlichen und zur Krisenintervention erläutert, wie die Schule im Fall von Krisen vorgeht.

Der Handlungsleitfaden zum Thema Häusliche Gewalt zeigt auf, wie die Schule Kinder und Jugendliche unterstützen kann, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind.

Schularzt des Realgymnasiums

Herr Dr. med. M. Curchod, Schularzt, schularzt@rgzh.ch, Telefon für Notfälle: 044 363 20 21 (Quartierpraxis Rigiplatz)

Wöchentliche Sprechstunde: Montag, 12.30–13.10 Uhr
Ort: Zimmer 602a (im 2. Stock des Schulhauses)

Du kannst die Sprechstunde des Schularztes im Schulhaus ohne Voranmeldung besuchen. Bitte klopf an die Türe und warte, bis du eingelassen wirst (in Notfällen trittst du einfach ein). Ausserhalb der Sprechstunde erreichst du den Schularzt per Mail oder in dringenden Fällen per Telefon in der Praxis.

Beratung zu Identitäts- und Gender-Fragen

Frau Dr. med. Dominique Anne Simon berät dich in Fragen zu Gender und Sex, zu deiner Identität und deinem Körper und seinen Bedürfnissen. Als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie kann sie dir zuhören, mit dir deine Fragen zu dir selbst und zu deinen Beziehungen einordnen und geeignete Lösungen für Konflikte finden.

Variable Sprechstunden-Zeiten: Einen Termin für eine Sprechstunde machst Du am besten gleich per Mail ab oder Du gehst am Montag oder Mittwoch über Mittag kurz in Frau Dr. Simons Sprechstunde zur Terminvereinbarung vorbei. In dringenden Fällen erreichst du Frau Dr. Simon über das RG-Sekretariat: 044 265 63 12.

Die Sprechstunde ist absolut vertraulich und für dich kostenlos. Sie findet am Zeltweg 21 a, im Zimmer G 17 (3. Stock, Abteilung Instrumentalunterricht des RG und LG Rämibühl) statt.

E-Mail von Frau Dr. Simon: dominique.simon(at)rgzh.ch,

Schüler*innenberatung

Hast du Schwierigkeiten in der Schule?
Bewegen dich private Probleme?
Hast du persönliche Fragen?
Möchtest du mit jemandem reden?

Die folgenden Personen beraten dich bei schulischen Schwierigkeiten, belastenden Situationen sowie familiären oder psychischen Problemen. Sie unterrichten am RG, sind aber für die Beratung weitergebildet. Schreibe ihnen ein Mail, oder geh in die Sprechstunde gemäss Schüleranschlagbrett vor der Mediothek:

Frau Patrizia Lo Turco, Schülerberaterin, patrizia.loturco(at)rgzh.ch

Herr Jan Fröhlich, Schülerberater, jan.froehlich(at)rgzh.ch

Konfliktberatung und Klassendynamik

Im lebendigen Schulalltag treten immer wieder Missverständnisse und Konflikte auf.

Diese sollen am Realgymnasium rasch und sorgfältig angegangen und geklärt werden, damit sich die SchülerInnen in einem angenehmen Lernumfeld entwickeln können.

Das Angebot „Konfliktberatung und Klassendynamik“ unterstützt Lehrpersonen und SchülerInnen dabei, Konflikte zielführend anzusprechen und nach Möglichkeit zu lösen. Die Lehrerin und Mediatorin Fiona Hogg berät Lehrpersonen und begleitet wo nötig die Betroffenen neutral und mit verschiedenen systemischen Ansätzen bei der individuellen, nachhaltigen Lösungsfindung.

Fiona Hogg, fiona.hogg(at)rgzh.ch

Gesundheitsförderung

Das Team für Suchtprävention und Gesundheitsförderung (TSG) des Realgymnasiums bietet verschiedene Angebote zur Suchtprävention und Gesundheitsförderung an. Die Tätigkeiten des TSG verfolgen folgende Ziele:

Strukturen verändern

Es wurden und werden schulische Strukturen errichtet, welche die persönliche Entwicklung fördern und das Wohlbefinden erhöhen und damit vor Sucht schützen (z.B. Klassenstunde, Angebot an musischen und sportlichen Fächern etc.). Diese werden regelmässig überprüft.

Schutzfaktoren stärken

Alle am Schulleben Beteiligten wollen die gesundheitsfördernden Ressourcen der Jugendlichen im Alltag stärken und ausbauen. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternhaus erstrebenswert. Elternabende zu verschiedenen Themen ermöglichen wichtige Kontakte zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.

Informieren

Die Schülerinnen und Schüler des Realgymnasiums werden zu gesundheitsfördernden Einstellungen und Verhaltensweisen motiviert, indem sie objektiv und altersgerecht informiert werden. Damit wird schrittweise ihre Eigenverantwortung gestärkt.

Koordiniert werden diese Angebote vom Team für Suchtprävention und Gesundheitsförderung (TSG).

Eine Übersicht über die Module für alle Schulstufen ist unter folgendem Link einsehbar:

Aktuelle Projekte des TSG

Nachteilsausgleich

Das Realgymnasium fördert eine inklusive Schulkultur, die Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung gewährleistet. Für Kinder mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung können sogenannte Nachteilsausgleichsmassnahmen (NAM) getroffen werden. Damit solche Nachteilsausgleichsmassnahmen gesprochen werden können, muss zusammen mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ein entsprechendes Gesuch eingereicht wird. Die Eltern sind gebeten, allfällige Gesuche so früh wie möglich (spätestens bis 10. Februar) einzureichen. Nach bestandener Aufnahmeprüfung entscheidet die Schulleitung in Rücksprache mit den Eltern darüber, welche Nachteilsausgleichsmassnahmen für den Schulbesuch gewährt werden können.

Die am RG gewährten Nachteilsausgleichsmassnahmen richten sich nach den Richtlinien "Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen" und nach dem Rahmenkonzept "Nachteilsausgleich auf der Sekundarstufe II". Gemäss den geltenden Reglementen für Nachteilsausgleichsmassnahmen an den Zürcher Kantonsschulen müssen alle Massnahmen verhältnismässig sein. Der Aufwand für deren Umsetzung muss also in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Betroffenen stehen.

Als Nachteilsausgleich gelten individuelle Massnahmen, die geeignet sind, behinderungsbedingte Erschwernisse auszugleichen bzw. einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen. Es handelt sich um formale Anpassungen, welche die Aussagekraft der Leistungsbeurteilung nicht beeinträchtigen. Nachteilsausgleichsmassnahmen sind also formaler Natur, es dürfen keine Lernziele angepasst oder Anforderungen reduziert werden.

Auskünfte zur Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. zu den für eine Abklärung erforderlichen Gesuchsunterlagen erteilt unser NAM-Team:

Iris Stadelmann-Wolfensberger
Andrea Zimmermann

Das Nam-Team ist über folgende E-Mail-Adresse zu erreichen: nam(at)rgzh.ch