
Aufnahmeverfahren 2021: Nächste Termine
08. März 2021: Aufnahmeprüfung Langgymnasien
18. März 2021: Versand der Briefe über Entscheid Aufnahme/Nichtaufnahme
25. März 2021: Nachprüfung an der Kantonsschule Limmattal
Die Aufnahmeprüfung vom 8. März 2021 kann wie geplant stattfinden. Das Realgymnasium Rämibühl hat für die sichere Durchführung der Prüfungen ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben der Bildungsdirektion umgesetzt:
Auf dem Schulareal gilt in den Innen- und Aussenbereichen eine generelle Maskenpflicht. Auch während der Prüfung und den Pausen muss die Maske getragen werden.
Die Kinder dürfen gemäss den Vorgaben des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes nicht auf das Schulareal begleitet werden. Der Zutritt zum Schulareal und zum Schulgebäude ist nur den Kandidat-*innen gestattet. Der Weg zu den Prüfungszimmern wird am Prüfungstag gut ausgeschildert sein.
Wenn Kandidat*innen aufgrund von Erkrankung nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen können, bitten wir um sofortigen Bescheid (Tel. 044 265 63 12) und um Zustellung eines Arztzeugnisses. Bei ungünstig ausgefallenen Prüfungsresultaten kann nicht nachträglich geltend gemacht werden, dass das Kind krank oder unwohl gewesen sei. Die Nachprüfung findet am Donnerstag, 25. März 2021 statt.
Wenn Ihr Kind mit Krankheitssymptomen zur ZAP erscheint, darf es nicht an der Prüfung teilnehmen. Es wird nachhause geschickt und kann die Prüfung am Nachprüfungstermin ablegen. Ein negativer Corona-Test (Antigen-Schnelltest, PCR-Test) berechtigt nicht zur Teilnahme an der ZAP.
Wer krank ist, oder aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, kann dies bis zum Beginn der Prüfung geltend machen. Sobald die Prüfung begonnen wird, gilt sie als abgelegt. Nachträglich können keine Verhinderungsgründe mehr geltend gemacht werden, die zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns bekannt oder erkennbar waren.
Coronabedingt wird leider keine Einsicht in die Prüfungen vor Ort möglich sein. Eltern, deren Kinder die Prüfung nicht bestanden haben, werden die Prüfungsunterlagen auf Nachfrage zugestellt erhalten und bei der Schule einen Termin für eine telefonische Beratung mit einer Lehrperson für Deutsch oder Mathematik buchen können. Bitte beachten Sie dazu die Informationen, die nach dem Versand der Prüfungsresultate auf dieser Seite veröffentlich werden.
Wo und bis wann muss ich mein Kind anmelden?
Wo sind alte Aufnahmeprüfungen zum Üben erhältlich?
Wo sind die Prüfungsanforderungen beschrieben?
Wie zählen die Noten aus der Volksschule?
Sind die Anmeldetermine verbindlich?
Was passiert, wenn mein Kind wegen Ferienabwesenheiten nicht an der regulären Prüfung teilnehmen kann?
Falls mein Kind am Prüfungstag krank ist - soll ich es dann trotzdem an die Prüfung schicken?
Kann man aus der 1. Sekundarklasse ans Langgymnasium gehen?
Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Wann und wie kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?