Realgymnasium Rämibühl Zürich

Dispens_Absenzen
Urlaub und Absenzen

Das Realgymnasium ist eine Ganztagesschule. Die Schulgemeinschaft ist eine Lerngemeinschaft, in der verbindliche Beziehungen einen wesentlichen Anteil am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler haben. Daher legen Schulkommission, Schulleitung und Lehrerschaft Wert auf die zuverlässige Einhaltung des Stundenplans und auf die ordnungsgemässe Entschuldigung von Absenzen.

Eine verbindliche Absenzenordnung erlaubt es auch, allfällige gesundheitliche Schwierigkeiten oder Notsituationen der Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten.

Wir unterscheiden zwischen vorhersehbaren (z.B. wichtiger familiärer Anlass) und unvorhersehbaren Absenzen (z.B. Krankheit, Unfall). Das Absenzen-Reglement regelt, wie Absenzen am Realgymnasium gehandhabt werden und beantwortet häufig gestellte Fragen.

Wir bitten darum, das Reglement möglichst frühzeitig vor Urlaubsgesuchen zu konsultieren.

Für allfällige Fragen steht das Sekretariat zur Verfügung.

Zur Entschuldigung von Absenzen und für Urlaubsgesuche dient das Absenzen-Urlaubsformular.

Bezug von Jokertagen

Gemäss §30 der Mittelschulverordnung vom 26.01.2000 (Änderung vom 27.05.2020) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Jeder bezogene Tag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahrs.

Schülerinnen und Schüler des Realgymnasiums teilen der Klassenlehrperson und der Schulleitung den Bezug eines Jokertags mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Meldung im RG-Intranet mit. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

Die Meldung geschieht im RG-Intranet im Register Absenzen (> Jokertage): https://intranet.tam.ch/krr

Schülerinnen und Schüler dürfen an Schultagen, an denen sie Abschlussprüfungen (Maturitätsprüfungen, Vormaturitätsprüfungen, Intensivtage Bildnerisches Gestalten und Musik) ablegen oder ihre Maturitätsarbeit präsentieren, keine Jokertage beziehen. Sperrtermine, an denen aufgrund besonderen Veranstaltungen (etwa während den RG-Wochen) keine Jokertage bezogen werden können, sind im Intranet aufgeführt.